Landesnaturschutzgesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 18.02.2011Schleswig-Holstein: Knicken noch bis 14. März erlaubtRendsburg - Entgegen derzeit in den Medien kursierender, anderslautender Meldungen ist die Knickpflege noch bis zum 14. März erlaubt. weiter Verwandte NachrichtenEin Viertel der Agrarbetriebe besaßen im Jahr 2023 Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer EnergienSchwarz zur Wirtschaftslage: Bild nicht schwärzer malen als es istBauern wieder in schwierigerer GeschäftslageStimmungsdämpfer für Ernährungsindustrie im AprilDüngemittelnachfrage weiter schwach SchlagworteSchleswig-Holstein Knickpflege Landesnaturschutzgesetz