Landesnaturschutzgesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 18.02.2011Schleswig-Holstein: Knicken noch bis 14. März erlaubtRendsburg - Entgegen derzeit in den Medien kursierender, anderslautender Meldungen ist die Knickpflege noch bis zum 14. März erlaubt. weiter Verwandte NachrichtenBMEL bestätigt EinkommensanstiegHochwasser im Saarland ruiniert Heu- und GemüseerntenVersicherer gehen bei Pfingstunwettern von 200 Millionen Euro Schaden ausDeutsche Konjunktur kommt nicht in SchwungEin Viertel der Agrarbetriebe besaßen im Jahr 2023 Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien SchlagworteSchleswig-Holstein Knickpflege Landesnaturschutzgesetz