Landesnaturschutzgesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 18.02.2011Schleswig-Holstein: Knicken noch bis 14. März erlaubtRendsburg - Entgegen derzeit in den Medien kursierender, anderslautender Meldungen ist die Knickpflege noch bis zum 14. März erlaubt. weiter Verwandte NachrichtenSechsstellige Schadenssumme durch Stallbrände in der AltmarkBierbrauereien im Südwesten hoffen auf EM-SchubVersicherer: Unwetterschäden 2023 mehr als verdoppeltBMEL bestätigt EinkommensanstiegHochwasser im Saarland ruiniert Heu- und Gemüseernten SchlagworteSchleswig-Holstein Knickpflege Landesnaturschutzgesetz