Fehlbuchungen: BGH kippt Bankklausel Seit 2009 war unklar, ob Banken für Bar-Ein-und Auszahlungen am Schalter Gebühren erheben dürfen. (c) proplanta
Karlsruhe - Banken dürfen ihre Kunden für falsch ausgeführte Zahlungsaufträge nicht zur Kasse bitten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Richter kippten eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Raiffeisenbank aus Bayern, weil sie ihnen zu pauschal formuliert war (Az.: XI ZR 174/13).
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