Solarworld kämpft erneut ums Überleben Solarworld war einst ein Vorzeigeunternehmen der Energiewende - bis die Billigkonkurrenz aus Asien den Bonnern dreistellige Millionenverluste brachte. 2013/14 konnte Firmenchef Asbeck eine Pleite abwenden, jetzt steht er wieder vor schweren Problemen. (c) solarworld
Bonn - Paragraf 92 des deutschen Aktienrechts ist eine Vorschrift für den Notfall: Sie regelt «Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit».
weiter |
|