Entscheidung über Volksbegehren gegen Flächenfraß fällt im Juli Bayerns Kulturlandschaft ist in knapp 2000 Jahren entstanden - und wegen reger Bautätigkeit vielerorts innerhalb weniger Jahrzehnte wieder zerstört worden. Ist ein Volksbegehren gegen die Betonflut zulässig? Der Verfassungsgerichtshof muss ein weitreichendes Urteil sprechen. (c) proplanta
München - Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli.
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