Ökologische Vorrangflächen für Mahd und Beweidung freigegeben Weil die anhaltende Trockenheit das Futter für Kühe knapp werden lässt, gibt das Landwirtschaftsministerium in Schwerin auch ökologische Vorrangflächen zur Nutzung frei. Vom 1.
Juli an dürfen damit Landwirte in ganz Mecklenburg-Vorpommern auch bisher für den Artenschutz ausgewiesene Brachen für Mahd und Beweidung nutzen. (c) proplanta
Schwerin - Ab dem 01. Juli 2018 können Landwirte in ganz Mecklenburg-Vorpommern Bracheflächen, die als ökologische Vorrangflächen im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für Mahd und Beweidung nutzen.
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