Vorläufige Altersrenten durch SVLFG bewilligt SVLFG bewilligt „vorläufige“ Altersrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG). (c) proplanta
Kassel - Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich am 18. Oktober 2018 erneut mit den Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Hofabgabeklausel befasst, die im August 2018 veröffentlicht wurden.
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