Agrarminister Hauk begrüßt Urteil zum Kükentöten Wirtschaftliche Interessen der Geflügelbranche reichen als Grund für das Kükentöten nicht aus. Das hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen. (c) proplanta
Stuttgart - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig.
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