Verdeckte Probennahme für Online-Lebensmittel geplant (c) proplanta
Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant im Bereich des Internethandels mit einer Anpassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften einen neuen Paragraf 43a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) einzuführen, der eine Befugnis für die Landesbehörden zur verdeckten Probennahme vorsieht.
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