Paris muss Risikobewertung für herbizidtolerante Sorten liefern Oberstes Verwaltungsgericht setzt Fristen für Regelungen zum Anbau herbizidtoleranter Kulturpflanzen - Es droht ein Bußgeld von 500 Euro pro Tag - Urteil zur Umsetzung des europäischen Gentechnikrechts ausgesetzt - EuGH soll Fragen zur Sicherheit traditioneller Mutageneseverfahren klären. (c) proplanta
Paris - In Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, die Regierung aufgefordert, innerhalb von drei Monaten einen Fahrplan zur Bewertung der mit dem Anbau von herbizidtoleranten Kulturpflanzen verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit sowie für Gewässer zu verabschieden.
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