Kraftstoffverbrauch muss bei Auto-Werbung sofort ersichtlich sein (c) proplanta
Osnabrück - Ein Autohändler muss nach Auffassung des Landgerichts Osnabrück bei einer Online-Werbung für ein konkretes Auto direkt Verbrauchsangaben machen und darf diese Informationen nicht erst in weiteren Links mitteilen.
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