Corona-Jahr 2020: Nordrhein-Westfalen muss Fleischunternehmen entschädigen (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Bonn - Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen Lohnentschädigung zahlen.
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