Neue Befreiungsgrenze bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen (c) Tyler Olson - fotolia.com
Kassel - Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie unter anderem regelmäßig außerlandwirtschaftliches Einkommen beziehen, das die Befreiungsgrenze übersteigt.
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