NRW muss an Fleischindustrie keine Corona-Entschädigungen zahlen (c) proplanta
Münster - Das Land Nordrhein-Westfalen muss für die nach Corona-Ausbrüchen in Schlachtunternehmen angeordnete Quarantäne für Mitarbeiter keine Lohnentschädigung an deren Arbeitgeber zahlen.
weiter |