Bundesrat entlastet Agrarverwaltung bei Flächenangaben Die Länderkammer entfristet eine Toleranzregelung bei Flächenangaben in den GAP-Anträgen. (c) proplanta
Berlin - Die Agrarverwaltungen werden bei der Überprüfung der Flächenangaben in GAP-Anträgen entlastet. Dazu hat der Bundesrat am Freitag (2.2.) eine entsprechende Verordnung entfristet.
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