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19.05.2024

Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist Ländersache

Tierhaltungskennzeichnung von Fleisch
Eine Rechtsverordnung für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Tierhaltungskennzeichengesetzes ist laut Bundesregierung nicht erforderlich. (c) proplanta

Berlin - Für die Umsetzung und den Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind allein die Landesbehörden zuständig.

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