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25.11.2009

Sachsen regelt Verwendung der Fischereiabgabe neu

Sachsen regelt Verwendung der Fischereiabgabe neu

Dresden - Ob Angler oder Berufsfischer - wer in Sachsen die Fischerei ausüben möchte, braucht einen gültigen Fischereischein. Bei dessen Erteilung werden nach dem Sächsischen Fischereigesetz sechs Euro Fischereiabgabe pro Jahr fällig.

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