Sachsen regelt Verwendung der Fischereiabgabe neu
Dresden - Ob Angler oder Berufsfischer - wer in Sachsen die Fischerei ausüben möchte, braucht einen gültigen Fischereischein. Bei dessen Erteilung werden nach dem Sächsischen Fischereigesetz sechs Euro Fischereiabgabe pro Jahr fällig.
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