Kein Verkauf unter Einstandspreis (c) proplanta
Friedrichsdorf/Ts. - „Die Ermittlungen der zweiten Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes haben den Verdacht eines Verstoßes gegen § 20 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht erhärten können.
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