Julia Klöckner: Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministerium zur Rechtmäßigkeit der Weinwerbeabgabe wurde bestätigt
Berlin - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in seiner vorgestern den Parteien zugestellten Urteilsbegründung zur Klage eines Mosel-Winzers gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) festgestellt, dass die im Weingesetz geregelte Abgabe nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.
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