Künftig keine Einkommensteuerveranlagung mehr für Saisonarbeitskräfte im Wein- und Gartenbau
Berlin - Künftig müssen Saisonarbeitskräfte keine Einkommensteuerveranlagung mehr durchführen, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Arbeitskraft weniger als 10.200 Euro verdient hat.
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