Verbraucherschutz
Agrar-Nachrichten & Top News 10.09.2010Auf verpackten Backwaren muss Gewicht stehenKoblenz - Auf verpackten Backwaren wie Apfeltaschen und Schoko-Croissants muss ab einer Füllmenge von 100 Gramm das Gewicht angegeben werden. weiter Verwandte NachrichtenBienenwachstücher dürfen wieder als Lebensmittelverpackung genutzt werdenKein Mindestzuckergehalt für Limonaden mehrUrteil gefallen: Pelle und Verschluss zählen zur FüllmengeDulig warnt vor gefährlichen Produkten aus dem Nicht-EU-AuslandNatürliche Gifte unterschätzt SchlagworteGebäckstücke Verpackung-Backwaren Backwaren Gewichtsangabe-Backwaren Apfeltaschen Schoko-Croissants Verbraucherschutz