Verbraucherschutz
Agrar-Nachrichten & Top News 10.09.2010Auf verpackten Backwaren muss Gewicht stehenKoblenz - Auf verpackten Backwaren wie Apfeltaschen und Schoko-Croissants muss ab einer Füllmenge von 100 Gramm das Gewicht angegeben werden. weiter Verwandte NachrichtenUrteil gefallen: Pelle und Verschluss zählen zur FüllmengeDulig warnt vor gefährlichen Produkten aus dem Nicht-EU-AuslandNatürliche Gifte unterschätztStreit um die Wurst: Welches Gewicht darf auf der Verpackung stehen?EU beschließt Frühstücksrichtlinien: Herkunft von Honig aufs Etikett SchlagworteGebäckstücke Verpackung-Backwaren Backwaren Gewichtsangabe-Backwaren Apfeltaschen Schoko-Croissants Verbraucherschutz