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03.02.2011

Unbürokratische Lösung für Bejagungsschneisen in Sicht

Maisbestand

Bonn - Bejagungsschneisen für Maisschläge müssen künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, wenn die Bundesländer entsprechende Nutzungscodes anbieten und für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie beantragt wird.

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