Endspurt zur Sanierung: BHV1-freie Rinderbetriebe schützen
Koblenz - Ab dem 01.07.2011 gilt eine ausnahmslose Impfpflicht für alle nicht amtlich BHV1-freien Rinderbestände in Rheinland-Pfalz. Betriebe, die dieser Pflicht nicht nachkommen, gefährden die Gesundheit ihrer eigene Tiere und auch die Tiere in bereits sanierten Beständen.
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