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25.07.2011

Gülle, Gärreste und Geflügelkot unverzüglich in den Boden einarbeiten

Gülleausbringung

Mainz - Die Bundesländer haben sich auf eine Konkretisierung der Gülleverordnung bezüglich der Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogas-Gärresten, Geflügelkot und flüssigen Klärschlämmen geeinigt.

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