Neuregelung für Zusatzstoffe und Vormischungen (c) QS
Bonn - Ab dem 1. Januar 2012 dürfen Zusatzstoffe und Vormischungen zur Futtermittelproduktion nur noch von Herstellern, Importeuren oder Speditionen bezogen werden, die eine Lieferberechtigung in das QS-System haben.
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