Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien ab 2012 genehmigungsfrei
Berlin - Ab dem 1. Januar 2012 können Landwirte, Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu 6 Monaten im Kalenderjahr beschäftigen.
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