Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien können ab 1. Januar 2012 genehmigungsfrei beschäftigt werden
Mainz - Am 7. Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien bis zu 6 Monate pro Kalenderjahr in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Obst- und Gemüseverarbeitung genehmigungsfrei beschäftigt werden können.
weiter |
|