Auch Privatwald-Besitzer haftet für herabfallende Äste Schneebruch (c) proplanta
Saarbrücken - Auch ein Privatwald-Besitzer kann haften, wenn Spaziergänger durch herabfallende Äste verletzt werden. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
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