Filterpflicht für Schweinemast tritt in Kraft (c) proplanta
Kiel - Für neue große Schweinehaltungsanlagen gilt in Schleswig-Holstein ab Dienstag (15. Juli 2014) eine Filterpflicht. Damit sollen schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Emissionen begrenzt werden.
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