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Agrar-Nachrichten & Top News 20.03.2015Pflanzenschutzgeräte vor dem Einsatz prüfen lassen!(c) proplantaKarlsruhe - Pflanzenschutzgeräte müssen jetzt alle 6 Kalenderhalbjahre zum sogenannten Spritzen-TÜV. weiter Verwandte NachrichtenPflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Winterraps erteiltPflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für Anwendung in Pflanzkartoffeln erteiltZuckerrüben: Tipps zur UnkrautbekämpfungAckerbau: Kälteeinbruch stoppt VegetationssprintMechanische Unkrautbekämpfung in Mais SchlagwortePraxis-Tipp Praxis-Tipp-Baden-Württemberg