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Agrar-Nachrichten & Top News 20.03.2015Pflanzenschutzgeräte vor dem Einsatz prüfen lassen!(c) proplantaKarlsruhe - Pflanzenschutzgeräte müssen jetzt alle 6 Kalenderhalbjahre zum sogenannten Spritzen-TÜV. weiter Verwandte NachrichtenMais: Bestände sehr heterogenAuf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbotenPflanzenschutzmittel - Notfallzulassung Movento SC 100 für Anwendung in Himbeere erteiltTipps zur optimalen Unkrautbekämpfung in MaisTipps zur Distelbekämpfung in Mais SchlagwortePraxis-Tipp Praxis-Tipp-Baden-Württemberg