1.000-Meter-Abstand von Windrädern zu Siedlungen rechtens Näher als 1.000 Meter dürfen Windräder in Hessen in der Regel nicht an Siedlungen heranreichen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt. Eine Schlappe für ein Unternehmen in Osthessen, das nach eigenen Angaben mehr als 20 Windenergieanlagen bauen will. (c) proplanta
Kassel - Der 1.000-Meter-Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen in Hessen ist rechtens.
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