Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen und -erweiterung (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert und in einem Fall die Zulassung nach Artikel 51 erweitert.
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