Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Das sollten Sie wissen (c) proplanta
Jena - Die Tatsache, dass Anwender, Berater und Verkäufer bzw. Abgeber einen Nachweis über fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln besitzen müssen, ist nicht neu. Das novellierte Pflanzenschutzrecht brachte allerdings einige Änderungen mit sich.
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