Richtlinien für Naturschutzförderung in Kraft getreten (c) proplanta
Hannover - Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat darüber informiert, dass ab sofort Anträge nach den neuen Förderrichtlinien „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)" und „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)" gestellt werden können.
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