Entlastung für kleine und mittlere Schlachtbetriebe Künftig dürfen handwerkliche strukturierte Schlachtbetriebe wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. (c) proplanta
Berlin - Im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts wird das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben.
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