Waldbesitzer haften nicht für waldtypische Gefahren Besonders nach Winterstürmen ist erhöhte Vorsicht beim Betreten des Waldes geboten – Waldbesitzer haften nicht. (c) ThüringenForst
Erfurt - Besonders in den Wintermonaten nimmt durch Sturmereignisse und Nassschneeanhang die Gefahrensituation speziell im Wald deutlich zu.
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