Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln: Hinweise und Anträge (c) proplanta
Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmen, dürfen hier in Verkehr gebracht werden, wenn sie über eine Genehmigung für den Parallelhandel verfügen.
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