Sojabohnen: Saatgutbehandlungsmittel Aatiram 5 befristet zugelassen (c) proplanta
Karlsruhe - Damit Auflaufkrankheiten in Sojabohnen bekämpft werden können hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments die zeitlich befristete Zulassung eines Saatgutbehandlungsmittels ausgesprochen.
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