Nachsorgemaßnahmen für versehentlich ausgesäten Genraps festgelegt (c) proplanta
Kiel - Für die Flächen in Schleswig-Holstein, auf denen im August 2015 im kleinen Maßstab (Kleinparzellenanbau) Raps mit einer nicht zugelassenen gentechnischen Verunreinigung ausgesät worden war, hat das MELUR inzwischen die Nachsorgemaßnahmen festgelegt.
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