Männliche Küken dürfen geschreddert werden Ist das millionenfache Töten von männlichen Küken notwendig? Nach Ansicht der Agrar-Industrie ja. In Münster fiel am Freitag ein bundesweit beachtetes Urteil. (c) liveostockimages - fotolia.com
Münster - Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt.
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