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14.11.2016

Freiland-Puten müssen in den Stall

Freilandputen
Wegen der Vogelgrippe soll bundesweit überall dort die Stallpflicht für Geflügel gelten, wo die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit dem H5N8-Virus hoch ist. So soll das Federvieh keinen Kontakt mehr zu Wildvögeln haben. Ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern. (c) proplanta

Zieslübbe - Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe soll bundesweit die Stallpflicht für Geflügel überall dort gelten, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages des H5N8-Virus hoch ist.

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