Freiland-Puten müssen in den Stall Wegen der Vogelgrippe soll bundesweit überall dort die Stallpflicht für Geflügel gelten, wo die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit dem H5N8-Virus hoch ist. So soll das Federvieh keinen Kontakt mehr zu Wildvögeln haben. Ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern. (c) proplanta
Zieslübbe - Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe soll bundesweit die Stallpflicht für Geflügel überall dort gelten, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages des H5N8-Virus hoch ist.
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