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17.04.2017

Überfahrenes Wild darf nicht auf den Teller

Wildunfall
(c) proplanta

Frankfurt/Main - In der «Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs» (kurz: Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) ist geregelt, welches Fleisch in Deutschland nicht zum Essen vorgesehen ist.

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