Gülle-Notstand - Bau von Notlagern gestattet (c) proplanta
Schwerin - Die Güllegruben der Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern drohen überzulaufen. Deshalb erlaubt das Agrarministerium nun sogenannte Gülle-Notlager auf Feldern und in nicht genutzten Silagelagern.
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