Pflanzenschutzmittel-Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 Notfallsituationen im Pflanzenbau. (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächsahaus befristet für 120 Tage zugelassen.
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