Sachkunde für einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz Sachkunde und Beratung – Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz. (c) proplanta
Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur angewendet werden, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügt (§9 Pflanzenschutzgesetz).
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